DRK Fahrdienst BehinderterFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Bundesfreiwilligendienst

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst zu leisten.

Ansprechpartnerin

Frau
Sonja Klein

Tel: 06021 / 84 84 44
klein(at)kvaschaffenburg.brk(dot)de

Efeuweg 2
63741 Aschaffenburg

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.
Dauer des Einsatzes

Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind denkbar. Im Rettungsdienst beträgt die Mindestdauer 12 Monate, Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Angebote macht Ihnen das DRK?
  • Fahrdienst (Schulfahrdienst und Patientenfahrdienst)
  • Rettungsdienst
  • Individuelle Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung (Schulbegleitung)
  • Kindergarten
  • Flüchtlingsunterkunft
  • Altenpflegeheime
Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?
Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wie kann ich mich bewerben?

Hinterlassen Sie uns im Kontaktformular Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir melden uns und besprechen gerne alles persönlich mit Ihnen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin zur Seite.

Interesse?

Fülle ganz einfach das untenstehende Kontaktformular aus und einer unserer Mitarbeiter wird sich so schnell wie möglich bei dir melden.

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Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.


Durchschnittlich jeder neunte Deutsche nimmt pro Jahr eine Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch.